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Landgericht Köln, 20 S 22/10

Datum:
08.12.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 22/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:1208.20S22.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 268 C 20/09
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG Köln vom 02.03.2010 – 268 C 20/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I, II ZPO abgesehen.

Mit der Berufung verfolgt der Kläger seine erstinstanzlich gestellten und abgewiesenen Anträge weiter.

 
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