Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 20 O 222/09

Datum:
17.03.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 222/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:0317.20O222.09.00
 
Schlagworte:
adäquate Kausalität zwischen Leitungswasseraustritt und Sanierungsarbeiten und Schaden in der Geschäftsversicherung
Leitsätze:

Anpassung der Versicherungsbedingungen gem. Art. 1 III EGVVG an neues Recht

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz aus der Geschäftsversicherung Nr. ##/##, Schaden-Nr.: LW #####/#### 00 aus Anlass des Leitungswasserschadens vom 14.01.2009 im Ladenlokal B-Straße in 50933 Köln zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank