Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 1 S 151/09

Datum:
21.10.2010
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 151/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2010:1021.1S151.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 203 C 611/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6.5.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 203 C 611/08 – abgeändert und

1. festgestellt, dass der Beklagten hinsichtlich des von ihr unter Vorbehalt gezahlten Betrages von 478,50 € ( Rücklage für Instandsetzung und Instandhaltung ) kein Rückzahlungsanspruch zusteht,

2. die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.4.2008 zu zahlen, und

3. die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 714,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 6.1.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank