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Landgericht Köln, 8 O 140/09

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 140/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:1029.8O140.09.00
 
Schlagworte:
Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch den Arbeitgeber des Patienten
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Nebenintervenienten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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