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Die Beklagte wird verurteilt,
1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit den Aussagen:
"..Abschied-Urne zu Hause, im Garten oder wo Sie möchten...
Bestattungspflicht legal für 150 Euro umgehen inkl. anonymer Beisetzung! Urne zu Hause kein Problem!...", zu werben,
wie nachstehend wiedergegeben: •
Abschied - Urne zu Hause, im Garten oder wo Sie es mochten... Anlage K4 Seite 1 vor
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2. an den Kläger 1.023,16 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.09 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.