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Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 4, 5, 8, 12, 14, 17 UWG sowie §§ 91, 890, 936 ff., 944 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts Folgendes angeordnet:
aa) Herrn L lebe in Angst vor seinem Chef,
4und oder
5bb) Herrn L habe den Antragsgegner zu 3) wegen eines Wechsels zur Antragsgegnerin zu 1) gefragt, ob bei der Antragsgegnerin zu 1) ein zweiter Posten besetzt werden könne,
6und/oder
7cc) bezüglich des "Chefs": Wenn Sie dort kündigen, muss man mit der Peitsche rechnen, was meinen Sie, was das für ein Typ ist.
8und/oder
9dd) Frau C sei todunglücklich bei der Antragstellerin, sie werde behandelt wie der letzte Dreck.
10wie nachstehend wiedergegeben:
12(Es folgt eine Aufstellung)
134. Streitwert: € 50.000,-.