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Landgericht Köln, 3 O 316/07

Datum:
20.01.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 316/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0120.3O316.07.00
 
Tenor:

1. a) Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 18.362,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.323,98 EUR seit dem 23.8.2007 zu zahlen.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Rückabwicklung eines am 03.11.2003 mit Frau T, E-Straße, ####1 A abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages über den Erwerb einer Eigentumswohnung entstanden ist und künftig noch entstehen wird.

c) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.431,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.5.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

3. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1 a) und c) sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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