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Landgericht Köln, 33 O 45/08

Datum:
16.06.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
33. Zivlkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 O 45/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0616.33O45.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „xm.com“ gegen den Kläger hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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