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Landgericht Köln, 2 O 343/06

Datum:
16.04.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 343/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0416.2O343.06.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 40.858,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und dem Beklagten zu 94 % auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die ge-gen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckba-ren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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