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Landgericht Köln, 2 O 203/08

Datum:
29.01.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 203/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0129.2O203.08.00
 
Tenor:

1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 91 % und dem Beklagten zu 9 % auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Hinsichtlich der Widerklage wird die Berufung nicht zugelassen.

 
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