Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 29 S 129/08

Datum:
04.06.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 129/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0604.29S129.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 23 C 507/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 01.10.2008 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.711,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte ebenso wie die Kosten der Nebenintervention.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank