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Landgericht Köln, 28 O 11/07

Datum:
24.06.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 11/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0624.28O11.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.069,11 €, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges der Marke Audi Avant 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer #### mit dem amtlichen Kennzeichen ### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 23.02.2007 im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 478,81 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

3. Das Urteil ist für den Kläger und den Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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