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Landgericht Köln, 23 S 73/08

Datum:
23.07.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 S 73/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0723.23S73.08.00
 
Tenor:

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Beklagte.

Der Streitwert für die Berufung wird wie folgt festgesetzt:

Bis zum 18.07.2009 704 €

Seither Kosten des Rechtsstreits

 
1 2 3 4 5 6
 

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