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Landgericht Köln, 23 S 53/08

Datum:
13.05.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 53/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0513.23S53.08.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 03.09.2008 (Az.: 118 C 3/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen, weil der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung hat und sowohl die Fortbildung des Rechts als auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erfordert

 
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