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Landgericht Köln, 23 O 93/09

Datum:
18.03.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 93/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0318.23O93.09.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.02.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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