Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 23 O 424/08

Datum:
14.10.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivillkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 424/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:1014.23O424.08.00
 
Tenor:

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.796 € nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 963 € seit dem 04.07.2007 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.833 € seit dem 28.11.2008 zu zahlen.

2) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 428 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2009 zu zahlen.

3) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 38 % und die Beklagte zu 62 % mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Ge-richts verursachten Kosten. Diese trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank