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Landgericht Köln, 23 O 214/07

Datum:
22.04.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 214/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0422.23O214.07.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das unter der Nummer 15/#### 822 bestehende Versicherungsverhältnis der Parteien über eine Krankenversicherung über den 30.6.2005 hinaus fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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