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Landgericht Köln, 23 O 136/09

Datum:
19.11.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 136/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:1119.23O136.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.076,73 Euro nebst Zinsen aus 7.482,13 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 57,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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