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Landgericht Köln, 22 O 586/08

Datum:
30.06.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 586/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0630.22O586.08.00
 
Tenor:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, den Prozeßbevollmächtigten des Klägers sämtliche Röntgenaufnahmen aus der Ankaufsuntersuchung vom 8. August 2003 des Pferdes Willow, geboren am 5. Februar 1999, Lebensnummer #####/####, Hannoveraner Wallach, braun, Vater von X, Mutter von B gegen Erstattung der Entwicklungs- und Fotokopiekosten in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 546,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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