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Landgericht Köln, 15 O 301/08

Datum:
12.11.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 301/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:1112.15O301.08.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 6.951,88 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 6.484,38 seit dem 10.05.2008 und im übrigen seit dem 18.07.2008.

2. Die Beklagten werden weiterhin gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger in Höhe von EUR 345,22 von der Verpflichtung gegenüber der B Automobil GmbH für die Erstattung des Gutachtens vom 02.04.2008 gemäß Rechnung vom 02.04.2008 sowie in Höhe von EUR 555,60 von den Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung gegenüber seinem Prozeßbevollmächtigten freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

 
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