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Landgericht Köln, 12 O 3/09

Datum:
17.06.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 3/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0617.12O3.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt als Gesamtschuldner, an den Kläger einen Betrag von 4.976,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 4915,00 € seit dem 25.06.2008 und auf einen Betrag von 61,88 € seit dem 28.10.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75% und die Beklagten zu 25%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leistet

 
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