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Landgericht Köln, 11 S 97/08

Datum:
10.03.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 97/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0310.11S97.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.2.2008 - 262 C 394/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 603,70 € nebst 5 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 21.9.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfah-rens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen , §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –

 
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