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Landgericht Köln, 111 Qs 312/09

Datum:
23.07.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
111 Qs 312/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:0723.111QS312.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 529 Ds 840/08
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt G2 in T als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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