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Landgericht Köln, 103 Qs 86/09

Datum:
22.10.2009
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
103 Qs 86/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2009:1022.103QS86.09.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.09.09 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.09.2009 (Az.: 709 Gs 180/09) aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschul-digten hierdurch entstandenen Kosten hat die Staatskasse zu tragen.

 
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