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Landgericht Köln, 90 O 31/08

Datum:
08.10.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 O 31/08
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:1008.90O31.08.00
 
Tenor:

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 92,43 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 39,00 € zu zahlen.

II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Berufung wird zugelassen.

 
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