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Landgericht Köln, 37 O 670/07

Datum:
28.02.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
37. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
37 O 670/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0228.37O670.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2007 sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung von Höhe von 615,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden, die aus dem Vorfall vom 17.03.2006 auf der N-Straße in C2 künftig entstehen, zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergehen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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