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Landgericht Köln, 30 O 416/06

Datum:
30.10.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 416/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:1030.30O416.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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Entscheidungsgründe

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Auch nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme kann auf eine Beauftragung der Beklagten mit der Verfolgung der Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter der Klägerin nicht geschlossen werden. Der Klägerin ist es nicht gelungen, eine solche nachzuweisen. So konnte der Zeuge Q die Angaben der Klägerin, sie habe der Beklagten Anfang September 2003 ein umfassendes Mandat erteilt, nicht bestätigen. Er hat vielmehr angegeben, dass Rechtsanwalt C3 den Schadensersatz geltend machen sollte und er keine Kenntnis davon hat, dass die Beklagte entsprechend beauftragt worden sein soll. In diesem Zusammenhang hat er zudem deutlich gemacht, dass die Beklagte in Gesprächen hervorgehoben hat, dass sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen nicht für befähigt ansah und insoweit auch nicht tätig werden wollte.

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