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Landgericht Köln, 30 O 410/07

Datum:
13.06.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 410/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0613.30O410.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 713,81 € nebst Zinsen in Höhe acht Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 28.02.2006 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95/100 und die Beklagte zu 5/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenseite der Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es war nicht die Gegenseite von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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