Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 2 O 181/07

Datum:
08.04.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 181/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0408.2O181.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.361,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.4.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 603,93 € zu zahlen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
43
44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank