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Landgericht Köln, 29 T 294/07

Datum:
13.05.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
29 T 294/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0513.29T294.07.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 22.10.2007 – 15 II 36/2006 – teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet an die Antragstellerin 925,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 170,-- € seit dem 1.4.2007, 1.5.2007 und 1.6.2007 sowie aus 415,50 € seit dem 25.7.2006 zu zahlen.

Im Übrigen hat die Antragstellerin ihren Antrag und die sofortige Beschwerde zurückgenommen.

Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens 1. Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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