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Landgericht Köln, 28 O 786/04

Datum:
06.08.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 786/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0806.28O786.04.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 89% und dem Beklagten zu 11% auferlegt. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 89% im Übrigen trägt sie die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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