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Landgericht Köln, 27 O 397/07

Datum:
11.11.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 O 397/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:1111.27O397.07.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) – O. T. – weitere 6.056,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 18.484,- € seit vom 13.10.2007 bis zum 10.07.2008,

aus 11.084,- € vom 11.07.2008 bis zum 16.07.2008 und

aus 6.056,- € seit dem 17.07.2008 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2) – W. D. – weitere 2.500,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 20.274,00 € vom 13.10.2007 bis zum 09.07.2008,

aus 9.774,- € vom 10.07.2008 bis zum 15.07.2008 und

aus 2.500,- € seit dem 16.07.2008 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3) – Y. L. – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 20.274,00 € vom 13.10.2007 bis zum 10.07.2008 und

aus 8.174,- € seit dem 11.07.2007 bis zum 16.07.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerinnen zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen diese selbst zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen diese selbst zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 3) tragen diese selbst zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen jedoch wegen der Kosten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-€. Die Klägerinnen können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.250,- € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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