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Landgericht Köln, 25 O 72/05

Datum:
09.04.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 72/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0409.25O72.05.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 62.706,91 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche dieser aus der rechtswidrigen Operation vom 23. Oktober 2000 noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages.

 
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