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Landgericht Köln, 25 O 526/05

Datum:
09.04.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 526/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0409.25O526.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Der Kläger trägt weiterhin die Kosten der Nebenintervention zu 1/3. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten und den Nebenintervenienten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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