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Landgericht Köln, 25 O 410/06

Datum:
11.06.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 410/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0611.25O410.06.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 85.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2007, der Beklagte zu 2 erst seit dem 03.05.2007 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle materiellen und sämtliche weiteren immateriellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger aus der Nichterkennung und unzureichenden Behandlung des Kompartment-Syndroms am 22.05.2003 entstanden sind, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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