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Landgericht Köln, 22 O 227/07

Datum:
15.04.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 227/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0415.22O227.07.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Gesellschaftsvertrag über eine atypisch stille Gesellschafterbeteiligung des Klägers mit der Vertrags-Nr. ##### zum 20.11.2006 beendet ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 33 %, die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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