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Landgericht Köln, 20 S 64/07

Datum:
26.03.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 64/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0326.20S64.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 261 C 555/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.07.2007 – 261 C 555/05 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I ZPO abgesehen.

Mit der Berufung verfolgt die erstinstanzlich verurteilte Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

 
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