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Landgericht Köln, 17 O 148/06

Datum:
04.04.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 148/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0404.17O148.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.05.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59 %, die Beklagte 41 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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