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Landgericht Köln, 16 O 309/06

Datum:
03.09.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 309/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0903.16O309.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 1.511,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2005 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe eines Betrages von 102,37 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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