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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2007 – 123 C 204/07 - wird auf seine Kosten zurückgewisen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand und Entscheidungsgründe
2Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.
3Die Kammer folgt den Gründen des angefochtenen Urteils, auf die Bezug genommen wird und verweist auf ihre aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ersichtlichen ergänzenden Hinweise.
4Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
5Wert der Berufung: 2.594,91 €.