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Landgericht Köln, 5 O 126/07

Datum:
07.08.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zvilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 126/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0807.5O126.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

 
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