Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 33 O 420/06

Datum:
20.03.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
33. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 O 420/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0320.33O420.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr

die Bezeichnung „Westdeutsches Prostatazentrum“ zu benutzen, insbesondere

a) als Firmenbestandteil

b) als Firmenschlagwort

c) als geschäftliche Bezeichnung

d) durch Benutzung oder Registrierung als Domain

www.XXXX,

soweit dies im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der Therapie von Prostataerkrankungen erfolgt, und zwar wie nachstehend wiedergegeben:

(Es folgt eine Aufstellung)

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank