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Landgericht Köln, 31 O 950/06

Datum:
29.03.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
31. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 O 950/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0329.31O950.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.759,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.1.2007 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.379,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.2.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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