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Landgericht Köln, 2 O 65/06

Datum:
13.02.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 65/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0213.2O65.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 2.003,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. 5. 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird, soweit nicht die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner zu 90 % und der Klägerin zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 692,40 Euro ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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