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Landgericht Köln, 28 O 482/07

Datum:
21.09.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 482/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0921.28O482.07.00
 
Tenor:

1) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2) Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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