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Landgericht Köln, 28 O 16/07

Datum:
28.02.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 16/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0228.28O16.07.00
 
Tenor:

Den Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu voll-ziehen im Fall der Verfügungsbeklagten zu 1) an ihrem Geschäftsfüh-rer/Director, für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 1):

die Musikaufnahme „Die Perfekte Welle“ der Künstlergruppe Juli,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 2):

die Musikaufnahme „Durch Die Nacht“ der Künstlergruppe Silbermond,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 3):

die Musikaufnahme „Halt Mich“ des Künstlers Herbert Grönemeyer,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 4):

die Musikaufnahme „Aufstehn!“ der Künstlergruppe Seeed

über ihr Internetangebot www.xxx zu speichern und Dritten zum Abruf

bereit zu halten.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten zu je ½.

 
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