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Landgericht Köln, 25 O 387/06

Datum:
12.10.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 387/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:1012.25O387.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.947,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 88 % und der Kläger zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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