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Landgericht Köln, 23 O 490/05

Datum:
21.11.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 490/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:1121.23O490.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.898,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.1.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Streithilfe entstandenen Kosten werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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