Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 23 O 271/03

Datum:
10.01.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 271/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0110.23O271.03.00
 
Rechtskraft:
Das Verfahren wurde in der Berufungsinstanz durch Vergleich beendet.
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß die Prämienanpassung der Beklagten ab dem 1.1.2003 für den unter der Versicherungsnummer 16308553 bestehenden Krankenversicherungs-schutz in den Tarifen GS 3 und SE 2 bezüglich des Klägers und in dem Tarif SE 2 bezüglich der mitversicherten Ehefrau des Klägers, L2, unwirksam ist und der Beklagten hinsichtlich dieser Tarife ein Anspruch auf die Beitragserhöhungen nicht zusteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank