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Landgericht Köln, 22 0 441/06

Datum:
11.01.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 0 441/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0111.22.0.441.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.673,23 € nebst 5 % Zinsen ab dem 01.04.2006 zzgl. Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches (auf die Mahngebühren von 5,00 €) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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